Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Wohnmobil-Ankauf der RTS B.V.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der RTS B.V., Betreiber der Webseite wohnmobil-verkaufen.com (nachfolgend “Ankäufer” genannt) und den Verkäufern von Wohnmobilen (nachfolgend “Verkäufer” genannt).
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ankaufverträge zwischen dem Ankäufer und dem Verkäufer von Wohnmobilen und Reisemobilen über die Webseite wohnmobil-verkaufen.com oder andere Vertriebswege der RTS B.V.
(2) Abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Ankäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragspartner
(1) Vertragspartner des Verkäufers ist die RTS B.V., Betreiber der Website wohnmobil-verkaufen.com (vollständige Anschrift und Kontaktdaten).
(2) Der Verkäufer versichert, dass er Eigentümer des zum Verkauf angebotenen Wohnmobils ist oder zur Veräußerung bevollmächtigt wurde.
3. Angebot und Vertragsschluss
(1) Der Ankäufer bietet dem Verkäufer die Möglichkeit, sein Wohnmobil über ein Online-Bewertungsformular zur Bewertung anzubieten. Die Einreichung des Formulars durch den Verkäufer stellt lediglich eine unverbindliche Anfrage dar.
(2) Nach Prüfung der übermittelten Informationen unterbreitet der Ankäufer dem Verkäufer ein unverbindliches Preisangebot per E-Mail oder telefonisch.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Ankäufers annimmt und der Ankäufer den Kauf nach Besichtigung des Fahrzeugs bestätigt. Der Ankäufer behält sich vor, ein übermitteltes Angebot nach der Besichtigung des Fahrzeugs anzupassen, wenn der tatsächliche Zustand von den gemachten Angaben abweicht.
(4) Der Ankäufer ist berechtigt, Ankaufsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Ankaufsprozess und Bewertung
(1) Der Ankaufsprozess läuft in der Regel wie folgt ab:
- Unverbindliche Anfrage durch den Verkäufer über das Online-Formular
- Bewertung des Fahrzeugs anhand der übermittelten Daten durch den Ankäufer
- Übermittlung eines unverbindlichen Preisangebots an den Verkäufer
- Bei Interesse des Verkäufers: Besichtigung des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter des Ankäufers
- Finalisierung des Angebots nach Besichtigung
- Bei Einigung: Abschluss des Kaufvertrags und Zahlung des Kaufpreises
(2) Die Bewertung des Wohnmobils erfolgt anhand marktüblicher Kriterien unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Kilometerstand, Zustand, Ausstattung und aktueller Marktsituation.
(3) Der Ankäufer bietet die Bewertung und Besichtigung des Fahrzeugs kostenfrei und unverbindlich an. Für den Verkäufer entstehen keine Kosten, auch wenn kein Vertrag zustande kommt.
5. Fahrzeugzustand und Angaben des Verkäufers
(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, alle bekannten Mängel und Schäden des Fahrzeugs bei der Anfrage und Besichtigung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, insbesondere:
- Unfallschäden
- Wasserschäden
- Feuchtigkeitsschäden
- Technische Defekte
- Mängel an der Ausstattung
- Frühere Umbauten oder eigene Reparaturen
(2) Der Verkäufer sichert zu, dass alle Angaben zum Fahrzeug, insbesondere zu Vorbesitzern, Kilometerstand, Unfallfreiheit und Wartungshistorie, vollständig und wahrheitsgemäß sind.
(3) Die arglistige Verschweigung von Mängeln oder Falschangaben berechtigen den Ankäufer zur Anfechtung des Kaufvertrags oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
6. Abholung und Übergabe
(1) Die Abholung des Wohnmobils erfolgt nach Vereinbarung am Standort des Verkäufers oder an einem anderen vereinbarten Ort innerhalb Deutschlands.
(2) Bei der Übergabe ist ein Übergabeprotokoll zu erstellen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Darin werden der aktuelle Zustand des Fahrzeugs und etwaige Mängel dokumentiert.
(3) Der Verkäufer übergibt bei der Fahrzeugübergabe:
- Alle Fahrzeugschlüssel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
- Serviceheft und Wartungsnachweise
- Bedienungsanleitungen
- Nachweis der letzten Gasprüfung (falls vorhanden)
- Zubehör gemäß Vereinbarung
(4) Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Fahrzeugs auf den Ankäufer über.
7. Zahlungsmodalitäten
(1) Die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises erfolgt bei Übergabe des Fahrzeugs und aller zugehörigen Dokumente per Echtzeitüberweisung auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto oder in bar, sofern gesetzlich zulässig.
(2) Bestehende Finanzierungen oder Leasingverträge müssen vor oder zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Verkäufer vollständig abgelöst sein, es sei denn, es wurde schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen.
8. Gewährleistung und Haftung
(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass er uneingeschränkter Eigentümer des Wohnmobils ist und keine Rechte Dritter an dem Fahrzeug bestehen, die nicht offengelegt wurden.
(2) Der Verkäufer haftet für alle Angaben zum Fahrzeug und dessen Zustand. Insbesondere haftet er für arglistig verschwiegene Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Ankäufer haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
9. Datenschutz
(1) Der Ankäufer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Verkäufers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Website wohnmobil-verkaufen.com zu entnehmen.
10. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Der Ankäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten der Sitz des Ankäufers.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
13. Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Da es sich beim Verkauf eines Wohnmobils durch einen privaten Verkäufer um einen Kaufvertrag über eine gebrauchte Sache handelt, der individuell ausgehandelt wird, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht. Der Verkauf ist damit bindend.
14. Besondere Hinweise
(1) Der Ankäufer weist darauf hin, dass bei der Besichtigung und Bewertung eines Wohnmobils eine Feuchtigkeitsprüfung durchgeführt werden kann, um mögliche Wasserschäden zu identifizieren. Dies dient dem Schutz beider Vertragsparteien.
(2) Der Verkäufer wird darauf hingewiesen, dass er nach der Übergabe des Fahrzeugs sein Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden sollte, sofern dies nicht durch den Ankäufer übernommen wird.
Stand: 10. April 2025
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